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Vereinshaftpflichtversicherung

VereinshaftpflichtDie Vereinshaftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt die Mitglieder und natürlich den Verein selbst vor den finanziellen Folgen von Schäden, die im täglichen Vereinsleben entstehen können.

Wie auch in anderen Haftpflichtsparten (z.B. Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht) prüft der Versicherer im Rahmen dieser Police die Forderungen des Anspruchstellers, reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Deckung und lehnt unberechtigte Ansprüche ab.

Damit ist die Vereinshaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung für jeden Verein!

Wer sollte eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen?

Grundsätzlich sollte jeder eingetragene Verein (e.V.) in Deutschland eine Haftpflichtversicherung für seinen Verein abschließen. Im Grunde gibt es keinen Verein, der nicht öffentlich in Erscheinung tritt. So werden z.B. Veranstaltungen durchgeführt oder es wird an entsprechenden Events teilgenommen.  Es kann daher jederzeit zu einer Haftung seitens des Vereins, seiner Organe und der Mitglieder kommen. Die Kosten für diese elementare Deckung sind relativ gering. Bereits ab 100 EUR jährlich ist eine sehr gute Grundabsicherung zu erhalten.

Wer ist in dieser Police versichert?

die Vereinsmitglieder
die Vorstandsmitglieder des Vereins
Arbeiter und Angestellte des Vereins

Was leistet die Vereinshaftpflichtversicherung im Schadenfall?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, Vermögens- und Vermögensfolgeschäden gedeckt, die einem Dritten im Rahmen der Vereinsarbeit zugefügt werden. Im Schadenfall werden die Ansprüche durch den zuständigen Versicherer geprüft. Sofern die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind, erfolgt je nach Haftungsanteil eine volle oder teilweise Regulierung. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Ansprüche ungerechtfertigt sind, übernimmt der Versicherer die Abwehr derselben. Alle Kosten der Abwicklung und der entsprechenden rechtlichen Verteidigung werden vom Versicherer getragen.

Welche Haftpflicht-Police sind für einen Verein sonst noch empfehlenswert?

Veranstalterhaftpflichtversicherung
Oft führen Vereine Veranstaltungen durch, die keinen direkten Bezug zum Vereinszweck haben (z.B. führt Feuerwehrverein ein Weinfest durch). In diesem greift die bestehende Vereinshaftpflicht unter Umständen nicht. Dann ist eine separate Deckung erforderlich.

Vermögensschadenhaftpflicht
Diese Police sichert das tagtägliche Geschäft des Vereins gegen Vermögensschäden ab. D.h. wenn dem Verein durch die Handlung eines Mitglieds, eines Mitarbeiters, dem Geschäftsführer oder Vorstand ein Schaden entsteht (Zahlung überhöhter Rechnungen, unwirtschaftliche Handlungen usw.).

D&O / Vermögensschadenversicherung für Vereine
Vorstände und hauptberufliche oder ehrenamtliche Geschäftsführer haften gegenüber dem Verein für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden mit ihrem Privatvermögen. Die Police sichert letztlich die Existenz der Organe und sollte – auch im Interesse des Vereins – Bestandteil des Versicherungs-paketes sein. Welches Vereinsmitglied möchte ehrenamtlich Verantwortung übernehmen und dann auch noch mit dem Privatvermögen haften?

Noch Fragen?

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